Die HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.hyponoe.at und ir.hyponoe.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
1.1.1 Non-Text Content
Einige Alternativtexte sind nicht aussagekräftig und beschreiben das Bild nicht korrekt.
1.2.2 Captions (Prerecorded), 1.2.3 Audio Description or Media Alternative (Prerecorded), 1.2.5 Audio Description (Prerecorded)
Videos haben, von Youtube automatisch erzeugte, aber nicht überprüfte Untertitel.
Es sind keine Bild- und Audiobeschreibung oder Alternativen zu Videos vorhanden.
1.3.1 Info & Relationships
Einige Überschriften sind nicht als Überschriften sondern als kdb-Elemente aufgebaut.
1.3.5 Identify Input Purpose
Formularfelder, die persönliche Daten betreffen, haben keine autocomplete-Attribute.
1.4.3 Contrast (Minimum)
Einige Elemente in Produktbeschreibungen haben nicht ausreichend Kontrast.
1.4.4 Resize Text
Bei vergrößerter Schriftgröße werden teilweise Inhalte abgeschnitten.
1.4.5 Images of Text
Einige Bilder von Text geben diesen nicht im Alternativtext wieder.
1.4.10 Reflow
Bei größerer Schriftgröße oder niedrigerem Fenster, wird der Cookie-Banner angeschnitten und es sind nicht alle Inhalte sichtbar. Die scrollbaren Textbereiche sind je nach Fensterhöhe nicht sehr hoch und es ist schwierig den Inhalt zu erfassen.
2.4.3 Focus Order
Der Tastatur-Fokus landet nicht immer automatisch immer im Cookie-Banner.
2.4.11 Focus Not Obscured (Minimum)
Der Fokus des Screenreaders landet nicht automatisch im Cookie-Banner, sondern es muss erst in den Banner navigiert werden. Dadurch ist es möglich, unsichtbar hinter dem Cookie-Banner zu navigieren.
3.3.2 Labels or Instructions
Mehrere Felder des Wizards sind mit "Ich bin" beschriftet. Es ist erst klar, was ausgewählt werden kann, wenn das Auswahlfeld bedient wird.
PDF Dateien
PDFs sind nicht getagged und somit nicht barrierefrei.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Es wird der Kartendienst von Google verwendet. Dieser ist nicht barrierefrei. Alle in diesen Karten markierten Standorte werden auf der Website als Listen oder Text ausgegeben.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 1. Oktober 2024 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wir bemühen uns, unsere Websites so einfach und bedienbar wie möglich zu gestalten. Wenn Sie dennoch auf Barrieren stoßen, können Sie uns diese gerne unter barrierefreiheit@hyponoe.at mitteilen.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle, öffnet neues Fenster Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren, öffnet neues Fenster