Allgemeine Informationen zu Einlagensicherung und Anlegerentschädigung
Die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung sind in Österreich im Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz – ESAEG, öffnet neues Fenster) geregelt. Bei diesen Bestimmungen handelt es sich um die Umsetzung von entsprechenden Richtlinien der EU in innerstaatliches Recht.
Jedes Kreditinstitut mit Sitz in Österreich, das Kundeneinlagen entgegennehmen oder sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringen möchte, muss einer Sicherungseinrichtungen angehören, andernfalls erlischt seine Konzession zur Entgegennahme von Einlagen und Erbringung sicherungspflichtiger Wertpapierdienstleistungen.
Die HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG gehört seit 1.1.2019 der Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH, öffnet neues Fenster an.
Die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung in einem kurzen Überblick:
Einlagensicherung | Anlegerentschädigung | |
---|---|---|
Auszahlungshöchstbetrag: | EUR 100.000, In bestimmten Fällen EUR 500.000 (§ 12 ESAEG) | EUR 20.000 |
Selbstbehalt: | Nein | bei nicht natürlichen Personen 10% |
Auszahlungsfristen: | 7 Arbeitstage | 3 Monate |
Kundenantrag erforderlich: | Nein, Ausnahme: Zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen (§ 12 ESAEG) | Ja |
Einlagensicherung
Im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung wird dem Kunden eines Kreditinstitutes sein Rückzahlungsanspruch auf ein eingezahltes Guthaben gesichert. Sollte das Kreditinstitut nicht in der Lage sein, dem Kunden das Guthaben auszuzahlen, übernimmt also die Sicherungseinrichtung in einem bestimmten Umfang die Erfüllung dieses Rückzahlungsanspruchs.
Nähere Informationen zum Thema Einlagensicherung und einen ausführlichen FAQ-Bogen finden Sie auf der Homepage unserer Sicherungseinrichtung, der Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH, öffnet neues Fenster.
Anlegerentschädigung
Im Rahmen der gesetzlichen Anlegerentschädigung wird dem Kunden eines Kreditinstituts sein Erfüllungsanspruch aus Wertpapiergeschäften, die er mit dem Kreditinstitut abgeschlossen hat, gesichert. Sollte das Kreditinstitut nicht in der Lage sein, dem Kunden diese Ansprüche zu erfüllen, übernimmt also die Sicherungseinrichtung in einem bestimmten Umfang die Erfüllung.
Nähere Informationen zum Thema Anlegerentschädigung und einen ausführlichen FAQ-Bogen finden Sie auf der Homepage unserer Sicherungseinrichtung, der Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH, öffnet neues Fenster.
Informationsbogen für den Einleger
Die "Anlage zu § 37a BWG - Informationsbogen für den Einleger / Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen" können Sie hier direkt aufrufen bzw. ausdrucken