Sie können Ihre Kontoinformation im Kund:innenportal https://portal.hyponoe.at abrufen.
Kontoinformation ab 2021:
Ausgaben für Wohnraumschaffung und Sanierung sind ab dem Veranlagungsjahr 2021 in der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr absetzbar.
Finanzamtsbestätigung bis 2020:
Für die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung wünschen die Finanzbehörden ausdrücklich keine Beilagen. Die Höhe der anrechenbaren Zahlungen können Sie auch ohne Finanzamtsbestätigung den Vorschreibungen bzw. den Abbuchungen auf Ihrem Girokonto entnehmen. Aktuelle Informationen zum Thema finden Sie auch in den Publikationen des Bundesministeriums für Finanzen und auf der Homepage unter: