Sie haben wahrscheinlich zusätzlich zum SEPA-Lastschriftmandat einen alten Dauerauftrag bei Ihrer Bank angelegt. Abhängig von Zeitpunkt und Höhe der jeweiligen Durchführung kann die doppelte Ratenfälligkeit abgebucht werden, wenn sich Dauerauftrag und SEPA-Lastschriftmandat überschneiden.
Technisch wird am Fälligkeitstag die offene Ratenfälligkeit eingezogen (d.h. die Rate lt. Schuldschein abzüglich etwaiger Guthaben, zuzüglich Rückständen, Verzugszinsen und dergleichen). Guthaben können beispielsweise durch alte Daueraufträge entstehen, die inzwischen erfolgten Ratensprünge nicht berücksichtigen. Verzugszinsen entstehen durch verspätete oder nicht vollständige Bezahlung der Ratenfälligkeit (beispielsweise durch einen alten Dauerauftrag).